Verbesserte Förderbedingungen bei der Vor-Ort-Energieberatung in Wohngebäuden
Nun sind die neuen, verbesserten Förderbeträge für die Vor-Ort-Beratung da, gültig ab 01. 03. 2015
Die Förderbeträge kurz zusammengefasst:
- Zuschuss bis zu 800.- € für Ein- und Zweifamilienhäuser, max. 60% der Beratungskosten (brutto)
- Zuschuss bis zu 1100.- € für Mehrfamilienhäuser (mind. 3 WE), max. 60% der Beratungskosten (brutto)
- Bonus von 500.- € für Beratung von Wohneigentümer - gemeinschaften
Die wichtigsten Bedingungen:
- Die Antragstellung erfolgt durch den ausführenden Energieberater
- Der Bauantrag für das Gebäude muss bis zum 01.02.2002 gestellt worden sein und die Hülle darf
anschließend nicht zu mehr als 50% durch Aufstockung o. Anbau verändert worden sein
- Das Gebäude muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein o. derzeit zu mehr als
50% der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden.
Näheres unter: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html